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Nachdem die jährliche steuerpflichtige Umsatzeinkünfte einer UK Limited eine £60,000 Schwellengrenze erreicht haben, ist sie verpflichtet sich beim HMRC (britische Steuerbehörde) bezüglich Mehrwertsteuer (VAT) anzumelden. Die HMRC verpflichtet alle UK Firmen, sich für VAT eintragen zu lassen, wenn es erwartet wird daß der steuerpflichtiger Umsatz für das aktuelle Finanzjahr über den Schwellenbetrag hinausgeht.
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Was ist VAT, eigentlich?
VAT (Value Added Tax oder Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen erhoben wird; daher wird VAT auch in manchen Ländern (z.B. Australien, Canada, Neuseeland usw.) GST (Goods and Services Tax oder Waren- und Dienstleistungesteuer) genannt.
Indirekte Steuer wird so genannt, weil sie nicht durch das Steuersubjekt an die Finanzbehörde abgeführt wird, sondern durch einen Dritten, den Steuerschuldner.
Besteuerbar sind dabei alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Unternehmer ist jeder, der nachhaltig bestrebt ist, Einnahmen zu erzielen (nicht Gewinnerzielungsabsicht!). Entgelt ist alles, was der Empfänger (und / oder ein Dritter) aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. darin enthaltene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Erhebungsformen
Bei der Umsatzsteuer wird zwischen einer „Ist-” und einer „Sollbesteuerung” unterschieden.
Istbesteuerung
Bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Output Tax bzw. Istbesteuerung ) ist die Grundlage für die Erhebung das dem Unternehmer zugeflossene, also das bei ihm tatsächlich eingegangene Entgelt. Im Regelfall wird auch die Vorsteuer erst nach tatsächlichem Abfluss gegengerechnet. Dies ist allerdings nicht zwingend. Die Vorsteuer kann schon bei Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung berücksichtigt werden.
Sollbesteuerung
Die Sollbesteuerung (Input VAT) knüpft dagegen an die Leistungserbringung an. Bei dieser Besteuerung wird also die Umsatzsteuer zu einem Zeitpunkt abgeführt, zu dem der Rechnungsbetrag (und damit auch die Umsatzsteuer) tatsächlich noch nicht eingegangen sein muss. Das kann bei Betrieben mit hohem Wertschöpfungspotential und säumigen Kunden zu einem Liquiditätsengpass führen. Allerdings kann der Unternehmer aber auch die Vorsteuer berücksichtigen, obwohl er die Rechnung evtl. noch nicht tatsächlich bezahlt hat.
Weitere Informationsquellen
Unsere Einleitung zur VAT enthält ausführliche Auskunft über VAT Grundsätze.

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